Im Folgenden habe ich einige Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Familienmediation für Sie zusammengestellt. Natürlich kann eine solche Information nicht das persönliche Beratungsgespräch ersetzen. Gerne vereinbare ich einen Termin mit Ihnen.


1. Was tun in dieser Situation?

2. Was ist bei der Mediation anders?

3. Löst die Mediatorin den Konflikt?

4. Wie hilft die Mediatorin?

5. Warum ist es besser, sich zu einigen?

6. Was wird von Ihnen erwartet?

7. Was kostet die Mediation?

8. Warum ist das günstiger als ein Prozess?

9. Ist das Ergebnis verbindlich?



1. Was tun in dieser Situation?
In unserer Streitkultur werden in der Regel Konflikte an Rechtsanwälte und in letzter Konsequenz an Gerichte abgegeben. Damit haben Sie keinen Einfluss mehr auf den Streit. Ein Dritter entscheidet, wann Sie Ihre Kinder sehen dürfen, wer in dem gemeinsamen Haus wohnen bleibt, wie das Einkommen untereinander verteilt wird usw. Dieser Weg ist zeitaufwändig, kostenintensiv und nervenaufreibend.
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2. Was ist bei der Mediation anders?
Dieses anerkannte Verfahren wird in vielen Ländern dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet, um eine außergerichtliche Streitbeilegung zu ermöglichen. Die Mediatorin sitzt mit den Streitenden an einem Tisch. Gemeinsam mit den Parteien verhandelt sie die zu regelnden Sachverhalte. Dabei tritt sie als neutrale Mittlerin in Erscheinung. Wie ein Arzt oder Anwalt ist sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Aus einer erfolgreichen Mediation gehen die Streitenden jeweils als Gewinner hervor.
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3. Löst die Mediatorin den Konflikt?
Nein! Sie sind mit Ihrem Streitpartner dafür verantwortlich, Lösungen zu erarbeiten. Die Mediatorin sorgt für eine tragfähige Arbeitsbeziehung.
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4. Wie hilft die Mediatorin?
Wut, Enttäuschung, verletzte Gefühle hindern Streitende oft, ein Gespräch miteinander zu führen; der Streit eskaliert. Als ausgebildete Mediatorin bin ich geschult und erfahren im Umgang mit Konflikten. Ich helfe Ihnen, die sachliche Ebene des Streits zu finden.
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5. Warum ist es besser, sich zu einigen?
Eheleute können in vielfältiger Weise auch nach Trennung bzw. Scheidung miteinander verbunden bleiben Am häufigsten ist dies durch die Sorge um die gemeinsamen Kinder der Fall. Wenn Sie einen Prozess gewinnen, lebt es sich oberflächlich betrachtet gut. Ihr Partner hingegen fühlt sich nicht nur als Verlierer, sondern hat auch tatsächlich einen Rechtsstreit gegen Sie verloren Das ist keine gute Grundlage, z. B. notwendige Entscheidungen für Ihre Kinder zu treffen oder einander im gemeinsamen Freundeskreis zu begegnen. Es wird immer wieder Situationen geben, in denen auch Sie auf die Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Partner angewiesen sind.
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6. Was wird von Ihnen erwartet?
Entscheiden Sie sich ohne Zwang für die Mediation. Steht der Trennungsschmerz noch im Vordergrund, lassen Sie sich Zeit, bis Sie die Trennung akzeptiert haben. Sie sollten den ernsthaften Wunsch haben, sich zu einigen. Blicken Sie nicht zurück, sondern nur noch in die Zukunft.
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7. Was kostet die Mediation?
Zu Beginn der Mediation sprechen wir über die Kosten. Wird die Tätigkeit zeitabhängig vergütet, erfahren Sie den Stundensatz. Gute Erfahrungen habe ich zudem mit einer Vergütung in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gemacht. Die Honorierung richtet sich dann an dem Gegenstandswert aus und wird der Gebührentabelle entnommen. Diese Vergütungsform bietet den Medianden eine gute Übersicht über die zu erwartenden Kosten.
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8. Warum ist das günstiger als ein Prozess?
Im Gerichtsverfahren entstehen Gebühren für 2 Anwälte sowie Gerichtskosten. Der Verlierer muss diese Kosten insgesamt tragen. Wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeitet, muss sich nur eine Partei im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten lassen.
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9. Ist das Ergebnis verbindlich?
Ja! Sie selbst legen fest, wie die Mediation abgeschlossen wird. Eine schriftliche Vereinbarung ist in vielen Fällen ratsam. Diese können Sie gemeinsam mit der Mediatorin formulieren. Bei komplexen Sachverhalten können Sie auch die Mediatorin mit dem Vertragsentwurf beauftragen. Je nach Regelungsinhalt kann eine notarielle Beurkundung erforderlich sein.
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