Vorsorgende Beratung

Vorausschauend und in Ruhe klären, was wichtig ist.

Trennungsberatung

Vorsorge ist insbesondere zu Beginn der Trennung zu empfehlen.

Scheidung ist mehr als ein rechtlicher Schritt – sie betrifft das ganze Leben.
Als erfahrene Familienanwältin und Mediatorin biete ich Ihnen vorsorgende Rechtsberatung an, damit Sie frühzeitig Klarheit gewinnen – emotional und rechtlich. Mein Ziel ist es, dass auch im Fall einer Trennung zukunftsorientierte und faire Lösungen miteinander gefunden werden können.

Vorsorgevollmacht

Warum frühzeitige Vollmachten wichtig sind – für sich selbst und Angehörige

Ich möchte Ihr Bewusstsein für einen Themenbereich wecken, den wir im Zusammenhang mit alten Menschen wahrnehmen. Unabhängig von unserem Alter können wir aber alle betroffen sein: Krankheit oder Unfall können zur Handlungsunfähigkeit führen. Es ist in unserem eigenen Interesse und dem unserer Angehörigen, hier vorzubeugen.

Im gesundheitlichen Bereich ist die Vollmacht für verschiedene Bereiche einzusetzen. Mit ihr können Erklärungen zum Behandlungsgeschehen, zu Untersuchungen des Gesundheitszustandes oder operativen Eingriffen abgegeben werden. Der Bevollmächtigte darf über die Aufnahme in ein Krankenhaus oder die Unterbringung in einem Pflegeheim entscheiden. Insbesondere können Rechte gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeheimen wahrgenommen werden

Im vermögensrechtlichen Bereich kann die Vollmacht erteilt werden, um Bankgeschäfte vorzunehmen. Die Banken fordern oftmals jedoch eine gesonderte Bankvollmacht. Es können Verträge und Vereinbarungen mit Kliniken, Senioren – oder Pflegeheimen abgeschlossen werden. Die Auflösung der Wohnung, Kündigung des Mietvertrages sowie Veräußerung der Wohnungseinrichtung kann im Fall einer dauernden Unterbringung veranlasst werden. Der Bevollmächtigte kann Anträge auf Leistungen bei der Kranken -und Pflegeversicherung, auf Rentenzahlung oder sonstige Versorgungsbezüge stellen.

Die Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, für den hilflosen Menschen zu handeln. Es bedarf daher der gründlichen Überlegung, wem und in welchem Umfang die Vollmacht erteilt wird. Auch kann eingefügt werden, dass die Vollmacht erst nach Erstellung eines ärztlichen Gutachtens über die Handlungsunfähigkeit eingesetzt werden darf. Für die Ausübung der Vollmacht ist erforderlich, dass sie wirksam erteilt wurde, bei Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit noch wirksam ist und evtl. Formerfordernissen entspricht.

Suchen Sie das anwaltliche Beratungsgespräch, um in Erfahrung zu bringen, welche Regelungen Ihre persönliche Vollmacht beinhalten soll und welcher Form sie bedarf.

Zusammen vorsorgen

Wie Sie frühzeitig Klarheit für sich und Ihre Familie schaffen

Unsere Gesellschaft wird immer älter. Bei guter Gesundheit eine erfreuliche Prognose. Im Falle von Krankheit gehen damit aber vielerlei Konflikte, Ängste und Sorgen einher. Als Ihre Anwältin unterstütze ich nicht erst, wenn der Konflikt eingetreten ist, sondern bereits im Vorfeld.

Wie sage ich es meinen Angehörigen?

Einfühlsam bespreche ich mit Ihnen Tabuthemen wie beispielsweise

  • Heimunterbringung oder Pflege zu Hause
  • Lebensverlängernde Maßnahmen oder auch deren Unterlassen
  • Erbrechtliche Regelungen
  • Modalitäten der Beerdigung

und wir legen die Wünsche im richtigen rechtlichen Rahmen fest. Sinnvoll ist es, Ihre Wünsche nicht nur schriftlich niederzulegen, sondern mit Ihren Kindern und Angehörigen das Gespräch zu suchen.

Wie frage ich meine Eltern?

Unter der Rubrik Vorsorgevollmacht habe ich einige Informationen gegeben, wie der Betroffene vorsorgen kann, wenn er seinen eigenen Willen nicht mehr kundtun kann.

Als Bevollmächtigte(r) einer Vorsorgevollmacht tragen Sie erhebliche Verantwortung:

  • Wie genau hätte der erkrankte Angehörige sich Ihr Handeln gewünscht?
  • Wie müssen sich mehrere Bevollmächtigte untereinander abstimmen?
  • Wie stellt sich der erkrankte Angehörige seine gesundheitliche Versorgung (Patientenverfügung) vor?
  • Wann darf die Unterbringung in einem Heim veranlasst werden?

Bevollmächtigte haben nicht nur die eingetretene Erkrankung des Vollmachtgebers zu verkraften, sondern stehen unter erheblichem Druck, die richtigen Entscheidungen treffen zu müssen.

In einer schweren Lebenssituation muss Streit mit anderen Bevollmächtigten oder Familienangehörigen vermieden werden! Sie werden Ihre gesamte Energie für Ihre Hilfeleistungen benötigen.

Gerne begleite ich das Gespräch zwischen den Familienangehörigen, um alles Notwendige zu bedenken und zu besprechen.