Einvernehmliche Ehescheidung

Die wichtigsten Antworten

1. Wie verläuft das Scheidungsverfahren?

Ihr Scheidungsantrag wird von mir bei Gericht eingereicht und Ihrem Ehepartner vom Gericht zugestellt. Im Verbund mit der Ehescheidung steht der so genannte Versorgungsausgleich. Vom Gericht werden die Versorgungsträger angeschrieben, um die von beiden Ehegatten während der Ehezeit eingezahlten Renten in Erfahrung zu bringen. Diese werden anlässlich der Ehescheidung geteilt. Liegen alle Auskünfte vor, wird der Scheidungstermin anberaumt.

2. Können wir einen Rechtsanwalt zusammen für die Ehescheidung beauftragen?

Das ist leider nicht möglich. Ein Rechtsanwalt ist immer Parteivertreter, so dass er nur einen der Ehegatten vertreten darf. Anderenfalls verstößt der Rechtsanwalt gegen die gesetzlichen Vorschriften.

3. Müssen beide Ehegatten anwaltlich vertreten sein?

Sind sich die Ehegatten über die Ehescheidung und die Folgesachen einig, ist es ausreichend, wenn nur die Antragstellerin / der Antragsteller anwaltlich vertreten ist. Dies ist aber auch zwingend notwendig. Für die Antragstellung vor Gericht besteht Anwaltszwang.

4. Wo findet die Ehescheidung statt? Treffe ich meinen Ehepartner?

Eine Ehe wird nicht, wie man annehmen könnte, vor dem Standesamt geschieden, auch wenn Sie dort geheiratet haben. Die Scheidung wird vor dem Familiengericht in einer mündlichen Verhandlung durch gerichtlichen Beschluss festgestellt.
Werden keine Folgesachen erörtert, dauert die mündliche Verhandlung erfahrungsgemäß nur 15 Minuten. Zu diesem Termin müssen Sie persönlich erscheinen. Als Ihre anwaltliche Vertreterin nehme ich mit Ihnen gemeinsam diesen Termin wahr. Auch Ihr Ehegatte wird zu dem Termin geladen.

5. Gibt es die Möglichkeit, sich kostengünstiger online scheiden zu lassen?

Eine kostengünstige online Ehescheidung gibt es nicht. Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden. Hierdurch entstehen bei jeder Ehescheidung die gesetzlich geregelten Anwalts- und Gerichtsgebühren.
Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem so genannten Gegenstandswert, der vom Gericht festgesetzt wird. Insofern sind die gesetzlichen Gebühren bei jedem Anwalt identisch. Sie sparen also kein Geld, wenn Sie Ihre Scheidung online in Auftrag geben.