Die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder besteht nicht nur nach der Trennung der Eltern, sondern auch nach deren Scheidung fort. Die Alleinsorge eines Elternteils ist die Ausnahme. Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ist mit Zustimmung des anderen Elternteils möglich. Ansonsten muss sie von einem Elternteil bei Gericht beantragt werden. Das Gericht prüft sodann, ob die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
In welchen Bereichen müssen die Eltern beim gemeinsamen Sorgerecht gemeinsam entscheiden?
In Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ist das Einvernehmen beider Elternteile erforderlich. Unter diesem Begriff sind u.a. die Ausbildung des Kindes und sein Aufenthaltsort zu verstehen.
Was passiert, wenn sich die Eltern nicht einigen können?
Können die Eltern keine Einigung erzielen, kann beim Familiengericht eine Regelung beantragt werden. In eiligen Fällen ist die Einholung einer einstweiligen Anordnung ratsam. Es ist außerdem möglich, nur Teile des Sorgerechts auf einen Elternteil zu übertragen. So kann das Gericht nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen, wenn zwischen den Eltern streitig ist, wo das Kind zukünftig leben wird.
Darf ein Kind mitbestimmen, bei welchem Elternteil es leben möchte?
Nach der gerichtlichen Praxis werden schon Kinder im Grundschulalter vom Gericht angehört. Ist nicht feststellbar, ob das Kind seinen Willen unbeeinflusst äußert, kann ein kinderpsychologisches Gutachten eingeholt werden. Teilweise wird Kindern in einem solchen Verfahren ein Anwalt des Kindes beigeordnet, der sog. Verfahrenspfleger.
Dürfen Eltern auch alleine entscheiden?
Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält. Nach der Definition des Gesetzes kommen diese häufig vor und haben keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes. In ihrer praktischen Auswirkung wird die gemeinsame elterliche Sorge dadurch der Alleinsorge erheblich angenähert.
Gemeinsames Sorgerecht nichtehelicher Väter?
Aufgrund der geänderten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 ist es nicht mit der Verfassung vereinbar, wenn die gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern ausschließlich von der Entscheidung der Mütter abhängig ist. Nichteheliche Väter haben somit die Möglichkeit, die Verweigerung gerichtlich prüfen zu lasen. Eine Gesetzesänderung wird folgen.
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Von Beate Sobisch, Rechtsanwältin und Mediatorin BAFM