Ich realisiere Ihren Scheidungswunsch unkompliziert und mit wenig Aufwand!

Eine Scheidung bringt neben den emtionalen Belastungen auch eine Reihe von organisatorischn und rechtlichen Schritten mit sich. Um für Sie den Ablauf so einfach wie möglich zu gestalten, habe ich ein Formular entwickelt, das alle wichtigen Informationen abfragt. Dadurch können Sie den Prozess kostenlos und unverbindlich von Zuhause aus beginnen und es ist sichergestellt, dass mir alle notwendigen Informationen vorliegen.

Sie können das Formluar hier als PDF herunterladen oder hier direkt online ausfüllen. Alle Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.



Hier eine Übersicht über die häufigsten Fragen und Antworten:

Grundsätzlich ja. Es ist in Deutschland nicht möglich, eine Ehescheidung ganz ohne die Hilfe eines Anwaltes durchzuführen. Die einzige Möglichkeit, nicht selbst einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, besteht darin, dass ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt und der andere Ehepartner der Scheidung lediglich zustimmt. Der beauftragte Anwalt ist allerdings in diesem Fall nicht Vertreter beider Ehepartner, so dass es zu Rechtsnachteilen für den nicht vertretenen Ehepartner kommen kann.

Nein. Sofern Sie die Daten in dem Formular vollständig ausfüllen, kann ich Ihren Antrag auf Ehescheidung erstellen und mich mit Ihnen am Telefon oder online über alles Weitere austauschen. Wenn Sie dies nicht wünschen, ist ein persönliches Gespräch erforderlich.

Eine kostenlose Ehescheidung gibt es nicht. Da ein Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt eingereicht und die Ehe vor Gericht geschieden werden muss, entstehen bei jeder Ehescheidung die gesetzlich geregelten Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem so genannten Gegenstandswert, der vom Gericht festgesetzt wird. Insofern sind die gesetzlichen Gebühren bei jedem Anwalt identisch. Sie sparen also kein Geld, wenn Sie Ihre Scheidung online in Auftrag geben, dies dient allerdings Ihrer Zeitersparnis und ist für Sie bequem und unkompliziert.

Nein. Die Übermittlung dieser Daten an mich ist vollkommen kostenlos und unverbindlich. Erst nach meiner Rückmeldung beauftragen Sie mich mit der Durchführung der Ehescheidung.

Ihre Angaben werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt, als Anwältin unterliege ich der anwaltlichen Schweigepflicht. Ihr Ehepartner erfährt hiervon nichts.

Es ist sichergestellt, dass Ihre Daten verschlüsselt und mit einer sicheren Verbindung übertragen werden.

Ihr Scheidungsantrag wird von mir bei Gericht eingereicht und Ihrem Ehepartner vom Gericht zugestellt. Im Verbund mit der Ehescheidung werden die Versorgungsträger angeschrieben, um die von beiden Eheleuten während der Ehezeit einzahlten Renten in Erfahrung zu bringen. Diese werden anlässlich der Ehescheidung geteilt. Liegen alle Auskünfte vor, wird der Scheidungstermin anberaumt.

Eine Ehe wird nicht, wie man annehmen könnte, vor dem Standesamt geschieden, auch wenn Sie dort geheiratet haben. Die Scheidung wird vor dem Familiengericht verhandelt. Werden keine Folgesachen erörtert, dauert die Verhandlung erfahrungsgemäß nur 15 Minuten. Zu diesem Termin müssen Sie und Ihr Ehepartner persönlich erscheinen. Sollten Sie mich mit Ihrer Scheidung beauftragen, werde ich mit Ihnen gemeinsam an diesem Termin teilnehmen und Ihre Fragen beantworten, wenn Sie das wünschen.


© Beate Sobisch, 2024
www.sobisch.de


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