Im Folgenden erläutere ich Ihnen wichtige Begriffe des Kindesunterhalts:

Abänderung
Kindesunterhalt wird in der Regel durch Beschluss, gerichtlichen Vergleich, notarielle Urkunde mit Unterwerfungsklausel oder Jugendamtsurkunde festgelegt. Im Zeitpunkt der Festschreibung liegen bestimmte Umstände vor. Ändern sich diese Umstände wesentlich, z.B. durch dauerhafte Erkrankung oder Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners, kann der Titel abgeändert werden. Bleiben außergerichtliche Bemühungen erfolglos, ist eine Abänderungsklage zu erheben.


Abfindung
Abfindungen, die vom Arbeitsgeber für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, haben Lohnersatzfunktion. Sie können auf einen Zeitraum verteilt werden und das Arbeitslosengeld aufstocken.


Ausbildungsunterhalt
Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern eine angemessene Berufsausbildung zu finanzieren. Geschuldet wird eine den Begabungen des Kindes entsprechende Ausbildung im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern.


Auskunft
Zur Berechnung des Kindesunterhalts ist es erforderlich, Kenntnis von den Einkommensverhältnissen des Unterhaltsschuldners zu haben. Das Kind hat einen gesetzlichen Anspruch, Auskunft über das Einkommen zu verlangen. Alle zwei Jahre kann erneut Auskunft verlangt werden


Bedürftigkeit
Unterhalt beanspruchen kann nur derjenige, der bedürftig ist. Minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen sind immer bedürftig.


Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist zur Vereinheitlichung der Unterhaltssätze von Kindern entwickelt worden. Sie hat nicht die Wirkungen eines Gesetzes, wird aber als Orientierungshilfe allgemein von den Gerichten anerkannt.


Dynamisierung des Unterhalts
Kindesunterhalt ändert sich, wenn die Düsseldorfer Tabelle alle 2 Jahre angepasst wird (zuletzt am 01.01.2016) oder das Kind in eine höhere Altersstufe kommt. Wurde der Unterhalt in dynamisierter Form, d.h. in einem Prozentsatz (z.B. 120% des Regelbetrages) festgelegt, ist der Schuldner automatisch zu erhöhten Zahlungen verpflichtet.


Erwerbsobliegenheit
Minderjährige Kinder, die sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, können sich nicht selbst ernähren. Den Unterhaltsschuldner trifft eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Er muss alles Erdenkliche tun, um den Unterhalt des Kindes sicherzustellen.


Kindergeldverrechnung
Kindergeld steht den Eltern hälftig zu. Kann der Unterhaltsschuldner aufgrund seiner Einkommenshöhe keinen Kindesunterhalt zahlen, steht ihm sein Kindergeldanteil gar nicht oder nur anteilig zu.


Leistungsfähigkeit
Diese liegt nicht vor, wenn dem Unterhaltsschuldner nach Abzug der Unterhaltsansprüche nicht sein Selbstbehalt verbleibt.


Privilegierte Volljährige
Minderjährigen Kindern sind unverheiratet Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleichgestellt, solange sie im Haushalt der Eltern leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.


Titel
Es ist ratsam den Kindesunterhalt in einem Titel festzulegen. Stellt der Unterhaltsschuldner seine Zahlungen ein, kann aus dem Titel vollstreckt werden. Die Titulierung des Unterhalts nimmt ihr anwaltlicher Berater für Sie vor.


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Von Beate Sobisch, Rechtsanwältin und Mediatorin BAFM



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