Was bedeutet eheliche Lebensverhältnisse?
Im Wesentlichen werden diese durch die Einkünfte und geldwerten Vorteile bestimmt.
Welche Einkünfte sind maßgeblich?
1. Erwerbseinkünfte
- Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit, einschließlich
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Abfindungen
- Überstundenvergütungen
- Spesen und Auslösungen
- Steuererstattungen und Steuernachzahlungen
- Sonstige Einnahmen, z.Bsp Trinkgelder
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
2. Vermögenseinkünfte
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Wohnvorteil aufgrund mietfreien Wohnens im Eigenheim
- Einkünfte aus Kapital
3. Sozialleistungen
- Arbeitslosengeld und Krankengeld
- Arbeitslosengeld II
- Wohngeld
- BAföG-Leistungen
- Arbeitsunfallrenten
4. Erwerbersatzeinkünfte
- Renten und Pensionen
5. Geldwerte Zuwendungen
- Firmenwagen, freie Kost und Logis
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Welche Beträge können vom Einkommen u.a. abgezogen werden?
- Steuern, Sozialabgaben, angemessene Vorsorgeaufwendungen
- berufsbedingte Aufwendungen, soweit sie sich von den privaten
Lebenshaltungskosten eindeutig abgrenzen lassen
- gesundheitsbedingter Mehrbedarf
- ehebedingte Kredite
- Kindesunterhalt
Wie erhalte ich von dem Einkommen des Ehepartners Kenntnis?
Eheleute sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. Bei Verweigerung kann der Auskunftsanspruch eingeklagt werden
Wie bemisst sich der Unterhaltsanspruch des Ehegatten?
Es gilt der Habteilungsgrundsatz. Allerdings ist vom Einkommen des Unterhaltsschuldners, das um die vorgenannten Beträge gekürzt wurde, auch noch ein Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/7 abzuziehen.
Welcher Betrag ist dem Ehegatten zu belassen?
Dem erwerbstätigen Unterhaltsschuldner steht ein Selbstbehalt zu.
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Von Beate Sobisch, Rechtsanwältin und Mediatorin BAFM